Eine der beiden Frauen muss eine Geldstrafe von 1.300 Euro bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 30-jährige Frau Polizisten und einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung fahrlässig und vorsätzlich verletzt und beleidigt hat.
Das Verfahren gegen ihre Schwester wurde vorläufig eingestellt.
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