Wie die Jost Group in einer Pressemitteilung erklärte, freue sie sich über die Entscheidung der Ratskammer, der Personalleiterin und dem Transportdirektor die Möglichkeit zu geben, zu Hause ihre Verteidigung vorzubereiten. Man sei allerdings darüber entsetzt, dass die Untersuchungshaft gegen den Firmengründer und den Generalsekretär beibehalten werde. Die Rechtsbeistände wollten daher Berufung einlegen.
Wie es weiter in der Mitteilung heißt, habe die Ratskammer lediglich über die Legalität der U-Haft und nicht über den Inhalt der Akte befunden.
Die Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Unternehmens lauten unter anderem Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
belga/cd - Bild: Bild: Eric Lalmand/BELGA