Zwei weitere Beschuldigte dürfen die Haft in Form einer elektronischen Fußfessel fortsetzen. Das entschied am Freitag die Ratskammer der Lütticher Justiz beim ersten Haftprüfungstermin.
Die föderale Staatsanwaltschaft wirft Roland Jost massiven Sozialbetrug vor, Menschenhandel und die Bildung einer kriminellen Vereinigung, über den Weg von Briefkastenfirmen in Rumänien.
Gegen die Verlängerung der U-Haft können die Beschuldigten Berufung einlegen. Dafür steht ihnen eine Frist von 15 Tagen zur Verfügung.
mitt/fs - Bild: Eric Lalmand/BELGA