Bürgermeister Petry teilte mit, dass die Verbandsgemeinde dagegen Widerspruch einlegt. Die Verbandsgemeinde Südeifel hatte ihren Flächennutzungsplan für Windkraft im September 2016 beschlossen. Darin ist ein Abstand von nur 750 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern vorgesehen. Das Land schreibt mittlerweile aber einen Abstand von mindestens einem Kilometer zu Wohnbebauung vor.
Deshalb hatte die Verbandsgemeinde Südeifel bei der zuständigen Landesbehörde eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Entscheidung der Behörde erwartet die Verbandsgemeinde Südeifel im Juni. Ende Juni entscheidet dann der Verbandsgemeinderat, ob er seinen Flächennutzungsplan erneut ändert oder gegebenenfalls gegen die Entscheidung der Behörde klagt.
swr/rs