Das Gericht sah den Nachweis erbracht, dass der Lütticher vier Jahre lang drei Frauen aus Thailand und Madagaskar zur Prostitution gezwungen hatte. Die Frauen mussten einen Teil ihrer Einnahmen an ihren Zuhälter abgeben.
Der Verurteilte bestritt, die Frauen gegen ihren Willen und unter Androhung von Bestrafungen zu Liebesdiensten verpflichtet zu haben. Das Gericht sah dies anders und verhängte neben der Freiheitsstrafe auch noch eine Geldstrafe über 12.500 Euro.
belga/RS