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Neue Bestimmungen für Übernachtungsangebote

07.04.201714:42
  • Ostbelgien

Mit dem neuen Tourismusdekret ändert sich auch einiges für die Betreiber von Ferienwohnungen, Hotels und Gästezimmern in Ostbelgien. Das gilt vor allem, wenn es darum geht, eine neue Unterkunft zu eröffnen. Wir haben nachgefragt, worauf Betreiber jetzt achten müssen.

Seit 13 Jahren kümmert sich Maria Pauls in Schoppen um das Wohl ihrer Gäste. Ihr Ferienhaus "Greengarden" lässt keine Wünsche offen und bietet insgesamt 26 Personen Platz. So wie Maria Pauls gibt es zahlreiche Anbieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern in der DG. Zumeist liebevoll dekoriert und eingerichtet leben die kleinen Zimmer vor allem vom sanften Tourismus.

So wie hier in Raeren eröffnen zahlreiche Anbieter in der Nähe der Radwanderwege. "Alles was neu aufmacht, ist wirklich hochwertig. Die Betreiber sind selber viel gereist und wissen, was sie da tun. Und sie machen es professionell und gut. Der Trend geht zu Drei- bis Vier-Sterne Unterkünften", sagt Gudrun Hunold, Referentin für Tourismus im Ministerium der DG.

Wandern, Radfahren, gut Essen - das zieht Besucher an. Mit dem neuen Dekret soll sicher gestellt werden, dass die Gäste das Niveau vorfinden, was sie aus anderen Wanderregionen gewohnt sind.

Registrieren und Loslegen

"Ein Vermieter, der regelmäßig und kommerziell eine Unterkunft vermietet, muss sich beim Ministerium registrieren und kann dann direkt loslegen. Während wir früher alles vorher kontrolliert haben, kann man jetzt schonmal anfangen. Wir schauen dann nach und nach, ob die Betriebsbedingungen erfüllt sind" erklärt Hunold die wichtigste Neuerung.

Zu den Betriebsbedingungen für ein Ferienhaus gehören zum Beispiel verschiedene Sicherheitsbestimmungen wie Brandschutz und Notausgänge, ein Leumundszeugnis der Betreiber und eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus werden ab jetzt auch Wohnungen kontrolliert, die ausschließlich über Online-Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Diese wurden bisher nicht im Dekret berücksichtigt.

Neu ist auch, dass die Einstufung einer Übernachtungsmöglichkeit nach dem gängigen Sterne-System nicht mehr verpflichtend ist. Ausgefallene Angebote, die nicht in das Schema der Sterne Bewertungen passen, können sich also gegen eine Einstufung entscheiden und sich alleine auf Kundenbewertungen verlassen.

Text und Foto: Anne Kelleter

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