Es sind mehr als nur ein paar Zahlen und Ziffern. Ein gelb-schwarzes KFZ-Nummernschild aus dem Großherzogtum - statt ein belgisches - kann auch der Geldbörse einige Zahlen im vierstelligen Bereich einbringen. Leicht verdientes Geld, könnte sich da manch einer sagen. Besorge ich mir einfach auch so ein Ding. Im Grunde müsste eine Briefkastenfirma in Luxemburg reichen.
Die Steuerbehörde der Wallonischen Region hat das offenbar als Problem erkannt. Das ging kürzlich aus einer Antwort des zuständigen Haushaltsministers Christophe Lacroix auf eine Frage des Regionalabgeordneten Edmund Stoffels hervor. Der Minister bestätigte, dass die Kontrolle ausländischer Nummernschilder im Jahr 2017 eine Priorität darstelle.
Steuerberater warnen vor Tricksereien
Ein Steuerberater, der sich mit der Materie auskennt, sagte dem BRF, er warne seine Kunden vor Tricksereien. Eine Firmenadresse im Großherzogtum und als einzige Ausgaben eine Handyrechnung und ein Dienstwagen, reiche den wallonischen Kontrollbeamten nicht. Man müsse schon nachweisen können, dass man ein echtes Unternehmen führt.
Den rechtmäßigen Eigentümern eines Dienstwagens mit luxemburgischen Kennzeichen gibt er aber Tipps, um Ärger mit den Kontrollbeamten zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten zum Beispiel immer eine Kopie ihres Arbeitsvertrags mit im PKW führen.
Doch was sagt ein Rechtsanwalt dazu, der mit der Materie vertraut ist? Findet tatsächlich eine Hexenjagd nach ausländischen Kennzeichen statt? "Also Hexenjagd ist sicherlich kein juristischer Begriff und schon sehr starker Tobak. Die Wallonische Region ist zuständig für die Materie und hat auch das Recht zu kontrollieren. Sollte es schwarze Schafe geben, sollten diese auch kontrolliert werden und die wallonische Region wird daraus die Schlüsse ziehen", sagt Anwalt Rainer Palm dazu.
Bananenstaat-Methoden
Rainer Palm kritisiert allerdings die Art und Weise der Kontrollen. "Es ist bekannt, dass Personen, die ein Geschäft im Ausland haben und im eigenen Namen dieses Geschäft ausüben, auch Dienstfahrzeuge oder Unternehmensfahrzeuge nutzen und kontrolliert werden. Und von denen wird wirklich verlangt, dass sie sofort einen Betrag zahlen. Das ist für mich in soweit nicht in Ordnung, dass diese Personen unter Druck gesetzt werden, das Fahrzeug stehen zu lassen, weil man ihnen die Papiere weg nimmt und es auch innerhalb von vier Tagen zu einer Pfändung des Fahrzeugs kommen kann."
Die Wallonische Region halte sich nicht an ihre eigenen Dekrete, findet Rainer Palm. Denn das Gesetz sehe Prozeduren vor, die bei dem geschilderten Beispiel nicht eingehalten worden seien. "Es ist so, dass es ein Dekret gibt, das vorsieht, wie besteuert wird. Und einfach nur sagen 'Sie schulden uns dieses oder jenes' ist keine Steuerprozedur", meint Palm. "Ich kann nicht verstehen, wie man die Beamten in die Lage bringen kann, zu behaupten, dass jetzt das und das bezahlt werden muss, ohne einen Rechtstitel zu haben, und dann auch noch so weit geht, diese Beamten das Fahrzeug einziehen oder beschlagnahmen zu lassen. Das sind Methoden, die ich von einem Bananenstaat kenne und nicht von einem Rechtsstaat und sicherlich auch nicht von der Wallonischen Region."
Rechtsunsicherheit
Doch es gebe ein weiteres Problem, sagt Palm: das der Rechtsunsicherheit. Nach wie vor stehe im belgischen Gesetz nichts darüber, dass Selbständige oder Geschäftsführer das ausländische Firmenfahrzeug privat nutzen dürfen. Die Rechtslage sei somit nicht klar. "Der Königliche Erlass über die Anmeldeverfahren von Fahrzeugen ist - lapidar gesagt - handwerklich nicht gut gemacht. In dem Königlichen Erlass ist nur vorgesehen, dass jemand, der in einem Arbeitnehmerverhältnis ist, ein Fahrzeug nutzen kann, nicht aber ein Selbstständiger oder ein Geschäftsführer, der keinen Arbeitnehmervertrag hat", erklärt Palm.
Aber, so betont Palm, der Europäische Gerichtshof habe bereits entschieden, dass auch der Selbständige diese Fahrzeuge privat nutzen darf. "Wenn man diesen Personen verbietet in Belgien ein Fahrzeug zu nutzen, stellt man sich gegen europäisches Recht. Und wenn man diesen Personen untersagt, das Fahrzeug zu nutzen, weil sie die Steuer nicht in Belgien gezahlt haben, ist man nicht EU-konform."
Das luxemburgische KFZ-Kennzeichen. Für den Geldbeutel und für die Nerven lohnt es sich, wenn man auf der sicheren Seite ist - auf der sicheren Seite des Gesetzes.
mz/mg - Illustrationsbild: David Martin/BELGA