Dort ist er wegen Aufruf zu Hass und Djihadismus. Das kündigte das Jugendgericht in Verviers an. Eine solche Verlängerung der Erziehungszeit ist bis zum Erreichen des 20.ten Lebensjahrs rechtlich möglich.
Der junge Mann hatte im August ein Selfie gemacht, einen Aufruf zum Mord summend. Dazu hatte er erklärt, damit seien nicht Christen gemeint gewesen, sondern ungläubige Moslems wie die Alawiten.
Im Erziehungsheim heißt es, die Deradikalisierung des jungen Mannes mache Fortschritte.
sudpresse/fs