Im September 2013 war eine junge Frau, die an der Lütticher Universität im ersten Jahr Tiermedizin studierte, nach einer Studententaufe ins Koma gefallen. Sie wurde in einem kritischen Zustand ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem ihr große Mengen Wasser eingeflößt worden waren.
Die fünf Studenten standen wegen Körperverletzung ohne Vorbedacht vor Gericht. Dieses entschied, dass vier der fünf Studierenden verantwortlich für das Vorgefallene sind. Die Urteilsverkündigung wurde jedoch ausgesetzt. Eine fünfte Studentin wurde freigesprochen.
belga/mh