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  1. Laut eines Mitarbeiters der AOK in Aachen könnte man einfach mit der europäischen Überweisung (Formular E112 oder S2) in Deutschland zu Arzt gehen. Dies würde von allen Ländern für die ambulante Behandlung akzeptiert, außer von Belgien. Luxemburger, Franzosen, Österreicher,... gehen damit in Deutschland zur Behandlung. Da die gesetzliche Umsetzung der EU-Abkommen Ländersache ist, hat Belgien wohl einen Sonderweg gewählt, aus welchen Gründen auch immer. Belgien akzeptiert die Bescheinigungen nur für stationäre Behandlungen. Vielleicht sollten unsere Politiker mal hier ansetzen und ggf. klagen.