Geschützt sind dadurch alle Gegenstände, die eine außergewöhnliche geschichtliche, archäologische, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung für die DG haben, zum Beispiel besondere archäologische Funde, Kunstwerke, Möbel oder Keramik.
Im Moment fallen in der DG rund zehn Gegenstände in diese Kategorie. Darunter ein romanischer Kelch, der sich in der Bergkapelle in Eupen befindet oder eine Originalausgabe der Enzyklopädie von Diderot, die im Eupener Staatsarchiv steht.
Zum Vergleich: In der Wallonischen Region sind zurzeit rund 130 Objekte durch ein ähnliches Gesetz geschützt. Unabhängig vom Schutz der besonderen Kulturgüter will die DG auch die Inventarisierung des Kulturguts weiter voran treiben.
ake