Damit bestätigte das Lütticher Berufungsgericht das Urteil des Eupener Arbeitsgerichtes. Im Sommer 2012 hatte Le Postollec seinen noch laufenden Vertrag bei der AS Eupen aufgelöst.
Sowohl das Arbeitsgericht Eupen als auch der Arbeitsgerichtshof Lüttich stellten fest, dass die Kündigung irregulär war. Die AS Eupen hatte vor Gericht eine Entschädigung eingeklagt, die ihr in beiden Instanzen in voller Höhe zugesprochen wurde.
mitt/rs - Bild: Kristof Van Accom/BELGA