Dem Vernehmen nach geht es um verbotene Werbung, die den Verantwortlichen der Filialen vorgeworfen werden.
Werbung für pharmazeutische Produkte ist den Apotheken nur in sehr eingeschränkter Weise erlaubt. Verboten ist etwa die hier und da geübte Praxis, einem Kunden beim Kauf eines Antidepressivums ein zweites kostenlos zu überlassen.
rtbf/rs