Nach Auffassung des Gerichts hatte die 40 Jahre alte Frau ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. Sie hatte versäumt, die ihr verordnete Ersatzdroge Methadon sicher zu lagern.
Das Kind hatte das Methadon in den Mund gesteckt und war an den Folgen einer Vergiftung gestorben.
belga/rs