Die Boulevardzeitung "La Dernière Heure" hatte sie mit dem reißerischen Titel überschrieben: "Sie köpfen die Champagnerflasche auf den sterblichen Überresten der Terroristen". Das eine Foto zeigt eine Person mit einer geschlossenen Flasche, das andere eine weitere Person mit zwei Bechern, beide weit entfernt vom Seziertisch.
Der Staatsrat befand, dass der Autor des Artikels eine berufliche Verfehlung begangen habe. Auch der Journalistenverband hatte die Schlagzeile gerügt.
Die Fotos waren am Tag der Autopsie aufgenommen worden, nach dem Einsatz in Verviers im Januar 2016, bei dem zwei Mitglieder einer dschihadistischen Terrorzelle erschossen wurden. In den sozialen Medien hatte es um die beiden Fotos viel Aufregung gegeben.
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