Die vereidigten Stadtbediensteten, die bislang nur Strafzettel für Parken ohne Bezahlung verhängen durften, sollen nun auch Protokolle an PKW-Fahrer ausstellen, die schwache Verkehrsteilnehmer in Bedrängnis oder Gefahr bringen. Die Bußgelder können bis auf 110 Euro steigen.
Die Beamten ahnden zukünftig die Autofahrer, die entweder auf einem Zebrastreifen parken, weniger als drei Meter vor einem Zebrastreifen ihr Fahrzeug abstellen, auf einem Bürgersteig halten oder parken, einen Radweg blockieren oder ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abstellen, ohne einen entsprechenden Ausweis zu haben.
ge/rs - Illustrationsbild: BRF