Bisher konnte das nur geschehen, wenn dort auch harte oder weiche Drogen gefunden, verkauft oder abgeliefert wurden. Mit dem neuen Gesetz reichen schon Gegenstände, die zur Herstellung von Drogen dienen. Zum Beispiel spezielle Lampen, Laborutensilien oder illegale Stromanschlüsse.
Ziel des Gesetzes ist, dass die Behörden auch eingreifen können, bevor eine Plantage oder ein Labor in Betrieb genommen - oder wenn dort gerade nicht gearbeitet wird. Solche Fälle waren in der Vergangenheit oft problematisch.
l1/ake - Illustrationsbild: Kurt Desplenter/BELGA