Das Lütticher Berufungsgericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil.
Das Gericht folgte nicht dem Strafantrag der Anklage, keine Haftstrafe, sondern ein Bußgeld von 30.000 Euro zu verhängen. Man solle ihn da treffen, wo es ihm am meisten weh tue, im Portemonnaie, so die Generalanwältin.
Dieudonné stand wegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung sowie antisemitischen und negationistischen Äußerungen vor Gericht. Er hatte 2012 zwei Auftritte in Herstal. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, unter Hinweis auf die Freiheit der Satire.
Dieudonné muss das Urteil auf seine Kosten auch in zwei belgischen Zeitungen veröffentlichen lassen.
b/fs - Bild: Didier Jouret (belga)