Das Verfassungsgericht hat die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, für ein Verbot sei die Partei aber zu bedeutungslos.
"Politik und Gesellschaft müssen jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt", kommentiert Jäger. Deshalb werde der Verfassungsschutz die Entwicklung der Partei weiter genau beobachten.
lnw/dpa/fs