Mitte 2015 hat die DG von der Wallonischen Region neue Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik erhalten. Dazu gehören auch die Lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA), durch die Arbeitslose stundenweise bei gemeinnützigen Einrichtungen oder bei Privatpersonen arbeiten können.
In der DG erhalten durch die LBA rund 120 Personen pro Jahr zeitweise Arbeit - zum Beispiel als Mittagsaufsicht in Schulen oder als Unterstützung für Senioren, die kleinere Tätigkeiten bei sich zuhause oder im Garten nicht mehr selbst ausführen können.
"Das System erlaubt Personen, die schon in der Langzeitarbeitslosigkeit sind, wieder einen Weg zurück in die Arbeit zu finden. Außerdem erbringen sie Dienstleistungen, die so nicht durch den kommerziellen Sektor angeboten werden", erklärt die zuständige Ministerin Isabelle Weykmans. Für sie war schnell klar, dass das System für die Nutzer so bleiben soll, wie es ist.
Damit die DG sich das auch weiterhin leisten kann, soll allerdings die Verwaltung stark vereinfacht werden. "Die lange Kette an Einrichtungen, die sich mit der Verwaltung des Systems beschäftigt, möchten wir aufbrechen. Einerseits, weil es nicht notwendig ist, in der DG so viele Einrichtungen zu haben und andererseits, weil es auch zu viel Geld kostet."
"Stattdessen wird das LBA-System beim Arbeitsamt angesiedelt und da das Arbeitsamt auch dezentral funktioniert, können wir dann auch garantieren, dass dieser Service flächendeckend gewährt werden kann."
Das Arbeitsamt ist also künftig Ansprechpartner für Arbeitssuchende und Nutzer des Systems, verkauft die Schecks, mit denen die Dienstleistungen bezahlt werden und zahlt die Gehälter aus. Das Personal, das zur Verwaltung nötig ist, wurde bereits im Rahmen der Übertragung der neuen Zuständigkeit übernommen.
Vier Standorte
In der DG gibt es zurzeit vier Lokale Beschäftigungsagenturen: in St. Vith, in Eupen, in Kelmis und die LBA Lontzen, die in Raeren angesiedelt ist. Auch nach der Reform soll es möglich bleiben, an jedem der vier Standorte die Schecks zu erwerben. Auch die Preise sollen sich nicht ändern.
Unsicher ist hingegen, ob die Schecks steuerlich absetzbar bleiben. "Die Höhe der Rückzahlung ist ein fiskaler - also ein steuerlicher - Aspekt und dieser ist durch die Wallonische Region geregelt. Der Scheckwert ist aktuell noch absetzbar, aber wir können nicht garantieren, ob das auch in Zukunft so sein wird, weil dafür auch weiterhin die Wallonische Region zuständig bleibt", erklärt Ministerin Weykmans.
Zwar gebe es zurzeit keine konkreten Pläne, in dem Bereich etwas zu verändern, aber nachdem die Wallonische Region die Absetzbarkeit der Dienstleistungsschecks verringert habe, sei das eben auch nicht auszuschließen, meint Weykmans.
Die Reform der Verwaltungsstrukturen der LBA soll in den kommenden Wochen im Parlament verabschiedet werden. Anfang Januar 2018 tritt dann das veränderte System in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Kraft.
Anne Kelleter - Bild: Françoise Peiffer/Belga