Er habe damit angeben wollen, hatte er dazu erklärt. Staatsanwaltschaft und Richter sahen dies nüchterner. Eine solche Pistole sei nur zu Hause erlaubt. Damit bei Terrorgefahr herumzuspazieren sei eine bewusste Provokation.
belga/fs
In Lüttich ist ein 21-Jähriger zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Fotos auf Facebook gepostet, auf denen er mit einer Schreckschusspistole in der Hand durch die Innenstadt geht.
Er habe damit angeben wollen, hatte er dazu erklärt. Staatsanwaltschaft und Richter sahen dies nüchterner. Eine solche Pistole sei nur zu Hause erlaubt. Damit bei Terrorgefahr herumzuspazieren sei eine bewusste Provokation.
belga/fs