1 Kommentar

  1. Es sollte den Leuten mal erklärt werden, das Rauchmelder Leben retten sollen, einen Brandschaden versicherungstechnisch nicht verhindern und die Versicherung auf jeden Fall bezahlen wird. Dann begreifen sie auch, das eventuelle Kontrollen Mumpitz sind und vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen sind. Nur der Vermieter hat eine Erst-installationspflicht. Der eventuelle Unterhalt unterliegt dem Mieter.