Bei einem Treffen von Ministerin Isabelle Weykmans und den neun Bürgermeistern ist der Beschluss der Wallonischen Region zur angepassten Regelung der Kompensationszahlungen im Bereich des Immobilienvorabzugs thematisiert worden. Nach der neuen Regelung erhalten die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets für das Jahr 2015 nur 50 Prozent des theoretischen Betrages, wenn der jeweilige Steuersatz über 2.600 Zuschlagshundertstel liegt.
Somit erhält nur die Stadt Eupen eine Kompensationszahlung. Alle anderen Gemeinden, die weniger als 2600 Zuschlagshundertstel verabschiedet haben, gehen völlig leer aus. Insgesamt verlieren die DG-Kommunen mehr als 479.000 Euro. Weder die Gemeinden, noch die DG als Aufsichtsbehörde waren zunächst über diesen Beschluss von der Wallonischen Region informiert worden.
Die deutschsprachigen Gemeinden haben beschlossen, mit Unterstützung der DG Minister Paul Furlan zu interpellieren sowie die juristischen Klagemöglichkeiten zu untersuchen. Sie empfinden die gesonderte Regelung für die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets als eine Diskriminierung gegenüber den anderen wallonischen Gemeinden.
Bürgerbefragung bis 8. Januar
Außerdem teilte die Ministerin mit, dass die Frist der Bürgerbefragung zur Telefon- und Internetabdeckung in den Gemeinden Amel, Büllingen, St. Vith und Burg-Reuland aufgrund der verspäteten Übersetzung ins Deutsche verlängert wird. Statt bis zum 2. Dezember haben die Bürger nun bis zum 8. Januar Zeit, die Fragen zu beantworten.
mitt/rs/km - Bild: Thierry Roge/Belga