Es gab schon mehrere Versuche, den Hassprediger auszuweisen, die aber bisher gescheitert waren. Amaouch besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit.
Der Rat für Ausländerstreitsachen hat den Einspruch des Hasspredigers jetzt abgewiesen. Er hat nun 30 Tage Zeit, Belgien zu verlassen. Anderenfalls wird er festgenommen und in die Niederlande gebracht.
Der Sohn von Amaouch bleibt vorerst in Belgien. Der 17-Jährige hatte eine Videobotschaft im Internet verbreitet, worin er zum Mord an allen Christen aufruft. Daraufhin wurde seine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung für Jugendliche angeordnet.
vrt/belga/sh - Bild: Télévesdre