Der 36-Jährige war seit September 2010 der erste Bürgerbeauftragte der DG. Langer war in seiner Amtszeit vor allem für Beschwerden bezüglich der Verwaltungsbehörden der DG zuständig.
Das Parlament hat den Aufgabenbereich des Ombudsmanns in diesem Jahr erweitert, so dass sich dessen Zuständigkeit jetzt auch auf Beschwerden über kommunale Behörden oder DG-finanzierte Einrichtung erstreckt. Der Dienst kann auch bei Verstößen gegen die Sprachengesetzgebung in Anspruch genommen werden.
Die Bewerber für die Nachfolge müssen unter anderem eine mindestens fünfjährige Erfahrung im juristischen, administrativen oder sozialen Bereich nachweisen. Der Bürgerbeauftragte wird für eine Amtszeit von zunächst sechs Jahren auf Vorschlag des Präsidiums vom DG-Parlament ernannt.
Der Aufruf des Parlamentes läuft bis zum 4. Oktober.
rkr