Eine eigene Waffe in Belgien zu besitzen ist gar nicht so einfach und wird vor allem regelmäßig und streng kontrolliert. Das bestätigt auch Frederick Herzet vom Kommissariat Eupen, der dort zusammen mit einem Kollegen für die Überprüfung und Kontrolle der Waffenhalter zuständig ist: "Zuerst einmal müssen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, man darf keine speziellen Verurteilungen hinter sich haben. Je nachdem für welchen Bereich man die Waffe beantragen möchte, muss man zum Beispiel den Nachweis erbringen, dass man in einem Schießverein angemeldet ist. Man muss ein gutes Leumundszeugnis haben. Und alle volljährigen Personen, die im selben Haushalt leben, müssen ihre Zustimmung dafür geben."
Dann gibt es auch noch eine theoretische und eine praktische Prüfung, die man bei der Polizei ablegen muss. Erst danach, wenn auch die Provinz ihr Einverständnis gibt, kann ein Waffenschein ausgestellt werden.
Waffenscheine werden von der Provinz ausgestellt
Zuständig für die Ausstellung von Waffenscheinen ist also die Provinz Lüttich. Der „Service des armes“ kümmert sich um alle Scheine, die an Privatpersonen vergeben werden. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob man die Waffe nur bei sich zu Hause haben und hobbymäßig nutzen oder auch im Alltag tragen möchte.
Das erklärt die Leiterin der Waffenbehörde in Lüttich, Martine Dirickx: "Um einen Waffenschein zu bekommen, braucht es immer einen Grund. Meistens sind es Hobby- oder Sportschützen, die bei uns einen Schein beantragen, und sie dürfen die Waffe dann auch nur beim Training auf dem Schießstand nutzen. Die Erlaubnis, eine Waffe zu tragen hingegen berechtigt den Inhaber, sie überall hin mit zu nehmen. Diese Erlaubnis erteilen wir aber nur sehr selten und unter strengen Bedingungen."
Waffe zur Verteidigung: Tatsächliche Bedrohung muss bewiesen sein
Und auch, wer eine Waffe zur Selbstverteidigung bei sich zu Hause haben möchte, sollte sich besser eine andere Strategie ausdenken, meint die Expertin: "Die Möglichkeit, eine Waffe zur Verteidigung von Personen zu besitzen, ist im Gesetz vorgesehen. Allerdings nur für Menschen, die tatsächlich bedroht werden oder ein erhöhtes Risiko haben. Das muss man erst einmal beweisen. Außerdem müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie vorher alle möglichen anderen Maßnahmen getroffen haben, um die Bedrohung zu vermindern und sie müssen zeigen, dass der Besitz einer Waffe die Bedrohung ihnen gegenüber senkt."
Es komme extrem selten vor, dass solch eine Genehmigung erteilt werde, erklärt Dirickx. Und das sei auch gut so: "Eine Waffe zu haben, um damit zum Schießstand zu gehen ist eine Sache, aber es ist etwas ganz anderes, eine Waffe zu haben und genau zu wissen, wann man sie ziehen darf, wie man sie benutzt - und das, ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen."
Zu diesem Schluss kommen - trotz Terrorgefahr - wohl auch die meisten Bürger: Laut Martine Dirickx gibt es in letzter Zeit keinen nennenswerten Anstieg der Anfragen von Privatpersonen, die eine Waffe zum Selbstschutz haben wollen. Insgesamt, mit allen Sammlern, Sport- und Hobbyschützen sowie Jägern und Sicherheitsdiensten, gibt es zurzeit in der Provinz rund 16.500 eingetragene Waffenbesitzer.
Auf die Bevölkerung der Provinz Lüttich gerechnet sind das knapp 1,51 Prozent. Zum Vergleich: In Amerika haben statistisch rund 90 Prozent der Einwohner eine Handfeuerwaffe oder ein Gewehr.
Anne Kelleter - Illustrationsbild: Benoit Doppagne (belga)
guter Beitrag weiter so!