Da der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, ist der Jugendrichter zuständig. Dieser kann sich aber für nicht zuständig erklären, erklärte ein Strafrechtsexperte der Zeitung La Meuse. Für den Aufruf zur Verübung eines Verbrechens drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Der Junge hatte singend in einem Internetvideo Allah zur Vernichtung aller Christen angefleht. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um den Sohn eines islamistischen Hasspredigers aus Dison. Die Vervierser Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.
meuse/vk