Theo Francken aus Kammerausschüssen mit Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen
N-VA-Kammermitglied Theo Francken darf für den Rest der aktuellen Sitzungsperiode nicht mehr an Kammerausschüssen mit Geheimhaltungspflicht teilnehmen. Diese Entscheidung der Kammer hat deren Vorsitzende Eliane Tillieux (PS) mitgeteilt. Hintergrund ist, dass Francken nach einer geheimen Sitzung sensible Informationen auf Twitter verbreitet hatte. Seine parlamentarische Aufwandsentschädigung wird außerdem für drei Monate um 20 Prozent gekürzt.