Kurze Haftstrafen sollen vermehrt angetreten werden - zumindest theoretisch
Wer ein Verbrechen begeht und dafür rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wird, muss die auch verbüßen. Das ist einer der elementaren Grundsätze unseres Rechtssystems. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oft ganz anders aus: In Belgien wird seit Jahrzehnten systematisch bei kurzen Gefängnisstrafen auf eine tatsächliche Vollstreckung verzichtet.