Bürgermeister von Malmedy muss nicht vor Gericht
Die Justiz wird den Bürgermeister von Malmedy, André Denis, nicht wegen Verleumdung und Pressedelikts verfolgen. Der Straftatbestand des Pressedelikts, also straffälliger Äußerungen in der Presse, sei zwar erwiesen, aber verjährt.