Wallonie beschließt Freibetrag bei Erbschaften
Die wallonische Regionalregierung will das Erbschaftsrecht für Privatpersonen grundlegend ändern. Die Koalition aus PS, CDH und Ecolo hat sich auf die Einführung eines Freibetrags geeinigt. Demnach sollen überlebende Ehepartner beim Erbe eines Hauses im Gegenwert von bis zu 160.000 Euro je Erbteil von der Steuer befreit werden.