Gesetzesänderungen zum 1. Oktober
Der 1. Oktober bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Die Mahlzeitschecks in Papierform gibt es nicht mehr, bei bestimmten Patientengruppen wird die Drittzahlerregelung angewendet, Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gewicht werden für die ab April 2016 geltende Kilometerabgabe registriert.