Strafrechtsreform: Psychisch kranke Klein-Straftäter müssen ins Gefängnis
Menschen mit psychischen Problemen, die eine kleinere Straftat verübt haben, werden künftig nicht mehr in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Stattdessen werden sie ihre Strafe in einem Gefängnis oder in einer psychiatrischen Anstalt verbüßen.