Staatsrat spricht sich nicht gegen Lockerung des Abtreibungsgesetzes aus
Der Staatsrat hat keine Bedenken, was den Vorschlag zur Lockerung des Abtreibungsgesetzes angeht. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 18 Wochen zu verlängern.