Es war im vorliegenden Fall die Organisation "Nucléaire Stop Kernenergie", die gegen die Wiederinbetriebnahme von Doel 3 und Tihange 2 geklagt hatte. Das Anti-Atomkraftbündnis hatte die sofortige Einstellung des Betriebs der beiden Reaktoren gefordert. Die Kläger waren der Ansicht, dass die Sicherheitsgarantien der Atomaufsichtsbehörde FANK nicht ausreichten. Sie verwiesen dabei auf die Tatsache, dass es in dem Gutachten zu den beiden Reaktoren eine gegenlaufende Meinung gab. Einer der hinzugezogenen internationalen Experten hatte ja seine Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme von Doel 3 und Tihange 2 verweigert.
Das Brüsseler Gericht Erster Instanz urteilte, dass Betreiber Electrabel allen Forderungen der FANK nachgekommen sei. Die FANK habe ihrerseits der besagten negativen Expertenmeinung Rechnung getragen; die Schlussfolgerung der Behörde könnten nicht angezweifelt werden, ebenso wenig wie ihre Unabhängigkeit.
Das Gericht erklärte sich außerdem für nicht zuständig, um über die Frage einer eventuellen Schließung der Anlagen zu entscheiden.
"Nucléaire Stop Kernenergie" schließt es nicht aus, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Roger Pint - Bild: Kristof Van Accom/BELGA