Der für Asylfragen zuständige Staatssekretät Theo Francken (N-VA) hat auf das Urteil reagiert, wonach Belgien einem jungen afghanischen Flüchtling ein Zwangsgeld zahlen muss, wenn der Staat ihm keine Notunterkunft geben kann.
Der 17-Jährige hatte vor dem Brüsseler Arbeitsgericht eine Unterbringung eingeklagt. Die Richter urteilten, dass die Behörde Fedasil dem jungen Mann für jeden Tag, an dem sie keine Bleibe für ihn findet, 125 Euro zahlen muss.
Staatssekretär Theo Francken versicherte am Mittwochvormittag in der föderalen Kammer, dass der Jugendliche noch am Mittwoch untergebracht werde. Man habe ihm für 12:00 Uhr einen Termin beim Ausländeramt gegeben, damit er seinen Asylantrag stellen und man ihm eine Unterkunft zuweisen könne.
Der 17-Jährige war vor rund zwei Wochen aus Afhanistan nach Belgien gekommen. Alle Notunterkünfte waren zu der Zeit besetzt.
Wie Staatssekretär Theo Francken weiter sagte, wird die Flüchtlingsunterkunft im WTC-Gebäude in Brüssel bald über 120 zusätzliche Betten verfügen. Die Räumlichkeiten seien so gut wie bezugsfertig, sagte Francken. Außerdem stehe die Regierung gerade in Verhandlungen mit dem Eigentümer über eine Vermietung von zwei weiteren Stockwerken.
Asylpolitik: Erste Klage gegen Belgien
vrt/jp - Bild: Dirk Waem (belga)