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Asylpolitik: Erste Klage gegen Belgien

09.12.201506:38
  • Brüssel
Die Unterkunft des Roten Kreuzes in Brüssel
Flüchtlingsunterkunft des Roten Kreuzes in Brüssel

Der belgische Staat muss einem Flüchtling aus Afghanistan innerhalb von drei Tagen einen Auffangplatz besorgen, ansonsten wird ein Zwangsgeld von 125 Euro täglich fällig. Dieses Urteil hat ein Brüsseler Gericht am Dienstag gefällt. Es ist das erste derartige Gerichtsverfahren seit Beginn der Flüchtlingswelle.

Droht jetzt eine Klagewelle wie 2010, als der Staat Asylbewerber wegen fehlender Auffangplätze in Hotelzimmern unterbringen musste? Die Behörden befürchten ein solches Szenario.

Hintergrund des gestrigen Urteils ist die Klage eines 17-jährigen Afghanen. Der war Ende November in Belgien angekommen und beim Ausländeramt in Brüssel vorstellig geworden. Wegen Überfüllung mussten die Behörden den jungen Mann aber auf den 17. Dezember vertrösten, damit er seinen Asylantrag stellen kann.

Für solche Fälle hatte die Regierung vor wenigen Monaten eine Notunterkunft in der Nähe des Brüsseler Nordbahnhofs eröffnet. Allerdings sind die knapp 1.000 Plätze derzeit belegt. Dem Afghanen blieb also nichts anderes übrig, als unter freiem Himmel zu schlafen. Dagegen hat sein Anwalt jetzt geklagt. Sobald ein Flüchtling nach Belgien komme, habe er Anrecht auf einen Auffangplatz.

Staatssekretär Theo Francken sah das bislang immer anders: Erst ab dem Moment, wo der Antrag auf Asyl beim Ausländeramt gestellt worden sei, werde ein Platz in einem Auffanglager garantiert. Das sei aber nicht vereinbar mit dem internationalen Asylrecht, meint das Brüsseler Arbeitsgericht und hat den Staat nun verurteilt.

Noch bis Freitag haben die Behörden Zeit, dem 17-Jährigen einen Auffangplatz zu besorgen. Ansonsten werden 125 Euro Zwangsgeld pro Tag fällig.

Staatssekretär Francken wollte zunächst nicht auf das Urteil reagieren. Er wolle die Begründung des Gerichts erst genau analysieren, erklärte seine Sprecherin.

Alain Kniebs - Bild: Filip de Smet (belga)

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