In der Wallonischen Region ist das heute und morgen der Fall, in Flandern und der Brüsseler Region am Samstag und Sonntag.
In den Tagen danach werden die Listen auf Rechtmäßigkeit überprüft. Sie müssen gewisse Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern auf der Liste.
Die Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der sie sich zur Wahl stellen.
Außerdem braucht die Liste Unterstützer: entweder die Unterschriften von zwei scheidenden Ratsmitgliedern oder die einer gewissen Anzahl Wähler, die von der Größe der Gemeinde abhängt.
rtbf/est - Bild: belga