Michelle Martin kann unter Auflagen das Gefängnis verlassen.
Der Kassationshof in Brüssel hat die Einsprüche gegen die vorzeitige Haftentlassung von Martin als unbegründet zurückgewiesen und ist damit den Anträgen des Generalanwalts gefolgt.
Verfahrensfehler seitens des Strafvollstreckungsgerichts konnten nicht festgestellt werden. Damit gab der Kassationshof indirekt grünes Licht für die vorzeitige Haftentlassung.
Die Staatsanwaltschaft und auch einige Angehörige von Dutroux-Opfern hatten vor dem Kassationshof Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die 52-jährige Martin wird nach 16 Jahren das Gefängnis verlassen und im Kloster von Malonne aufgenommen werden können. Zwei der Opferfamilien wollen jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
Bild: Dirk Waem (belga)
Das Urteil war ja zu erwaten. Jetzt gilt es durch die Regierung schnellstmöglich das Justizwesen und deren Gesetze drastisch zu verschärfen. Sonst regt die Bevölkerung sich in wenigen Jahren auf dass Marc Dutroux ebenfalls auf die Bevölkerung losgelassen wird.
Übrigens scheint die Regierung in einigen Arbeitsgebieten wie zum Beispiel das Heraufsetzen des Pensionsalters auf 62 Jahren im öffentlichen Dienst ratzfatz den gesetzlichen Rahmen gibt, jedoch nicht in der Lage ist Strafvollstreckungen durchzusetzen in dem Man den nötigen gesetzlichen und finanziellen Rahmen zu geben. Ich verweise hier nochmals auf die unzumutbaren Zustände in den Gefängnissen. Da die Gefängnisse überlaufen entscheiden die Richter immer lascher - einfach nur furchtbar.
Ich verweise nochmals auf die Tatsache dass Bürger bei Übertretungen in der Regel durch die Justiz über Gebühr zur Kasse gebeten werden und bei Verbrechen gibt es eine Art Rabatt - einfach nur unmöglich.