Der Kassationshof hat den Befangenheitsantrag der Anwälte von Nicolas Ullens abgelehnt. Die Verteidigung hatte drei Richter des Assisenhofs in Wallonisch-Brabant abgelehnt.
Der Prozess geht am 4. November weiter. Dann legen die Richter das Strafmaß fest.
Die Geschworenen hatten Ullens Anfang Oktober des Mordes an seiner Stiefmutter für schuldig befunden. Die Verteidigung kritisierte das Verfahren bei der Abstimmung. Die Berufsrichter hatten sich dabei der Mehrheit angeschlossen.
Hätte der Kassationshof anders entschieden, wäre der Prozess mit anderen Richtern wiederholt worden.
belga/vk