Alain Yzermans passt irgendwie nicht ins Bild eines notorischen Rasers. Er ist 59 Jahre alt und fährt eine biedere Familienkutsche und keinen kraftstrotzenden Sportwagen.
Ein rasender Wolf im Schafspelz, könnte man sagen, denn mit seinen Blitzerfotos könnte man ganze Wände tapezieren: 112 Mal wurde Yzermans mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt - innerhalb von acht Jahren! Das ist im Durchschnitt mehr als ein Knöllchen pro Monat.
Und es war die 112. Übertretung, die jetzt für so viel Aufsehen sorgt. Vor ziemlich genau zwei Jahren, am 17. Oktober 2024, wurde Alain Yzermans in Genk in einer Abschnittskontrolle geblitzt. Mit 97 km/h in einer 50er-Zone. Nach dem Toleranzabzug wurde die vorwerfbare Geschwindigkeit auf 91 km/h korrigiert. Das sind immer noch 40 Stundenkilometer zu viel.
In solchen Fällen wird der Betreffende automatisch an ein Polizeigericht verwiesen. Die Verhandlung fand ein halbes Jahr später statt: Yzermans wurde zu einer Geldbuße von 600 Euro und zu einem dreiwöchigen Fahrverbot verurteilt. Außerdem musste er die theoretische Fahrprüfung noch einmal neu ablegen.
Jetzt kommt allerdings der Job des verurteilten Rasers ins Spiel: Alain Yzermans ist nämlich nicht nur Bürgermeister der limburgischen Gemeinde Houthalen-Helchteren, er sitzt außerdem für die flämischen Sozialisten Vooruit im föderalen Parlament. Und als Kammerabgeordneter genießt er natürlich parlamentarische Immunität. Und eben diese Immunität muss in aller Regel erst durch das betreffende Parlament aufgehoben werden, ehe ein Strafverfahren gegen den Betreffenden fortgesetzt werden kann.
Genau das hatte sein Anwalt dem Polizeigericht von Genk nach eigenen Angaben auch mitgeteilt. Der Richter habe sich aber unbeeindruckt gezeigt: Die parlamentarische Immunität dürfe nicht dazu dienen, überführte Verkehrssünder zu schützen, argumentierte er, und setzte das Verfahren unbeirrt fort.
Nach der Verurteilung machte der Anwalt das Gericht dann aber noch einmal auf das Problem aufmerksam und setzte diesmal auch die Staatsanwaltschaft in Kopie. Dort fiel man offenbar aus allen Wolken. Und es sei dann auch die Staatsanwaltschaft gewesen, die gegen das ursprüngliche Urteil Berufung eingelegt habe, betont Yzermans' Rechtsbeistand.
Im Berufungsverfahren wurde dann offenbar versucht, noch die Kurve zu kriegen: Eine Strafverfolgung ist auch in solchen Fällen möglich, nämlich dann, wenn der Betreffende auf frischer Tat erwischt wird. Und genau das habe man geltend gemacht, sagte ein Genker Justizsprecher in der VRT. Der Richter in zweiter Instanz sei dieser Argumentation allerdings nicht gefolgt. Schließlich lagen zwischen dem Vergehen und dem Gerichtsverfahren sechs Monate.
Das Resultat: Alain Yzermans entging einer Verurteilung und der Fall landete prompt auf diversen Titelseiten.
Frage ist: Wie konnte das passieren? Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht man von einem "administrativen Fehler", den man nicht rechtzeitig bemerkt habe. Und deswegen habe man es versäumt, die Aufhebung der parlamentarischen Immunität zu beantragen, wird eine Sprecherin in der Zeitung Het Belang van Limburg zitiert.
Alain Yzermans selbst ist aber nach eigenen Worten ebenfalls nicht glücklich mit dem Ausgang des Verfahrens. In einer Stellungnahme auf Facebook zeigt er sich fast demütig: Auch für ihn sei das ein irritierender Vorgang. Man habe ihn schlichtweg nicht verurteilen können. Eine Verurteilung wäre in diesem Fall aber die einzig richtige Entscheidung gewesen; er hätte das Urteil auch akzeptiert. "Wer mich kennt, der weiß, dass ich ehrlich bin", schreibt Yzermans. Für ihn spricht, dass er die 111 vorangegangenen Knöllchen nach eigenen Angaben brav bezahlt hat.
Der Fall wirft natürlich auch die Frage auf, ob eine Regelung wie die parlamentarische Immunität noch zeitgemäß ist. "Ist sie!", betonte in der VRT der Verfassungsrechtler Cedric Jenart. Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete vor strafrechtlicher Verfolgung, also auch dann, wenn sie unbequeme Aussagen machen. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass man umtriebige Parlamentarier mundtot machen könnte. Auf diese Weise gewährleistet man auch die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Parlaments.
Ein Freibrief sei das aber nicht, sagt der Verfassungsrechtler. Der Fall Yzermans zeigt allerdings, dass man vielleicht doch über eine Aktualisierung des Konzepts nachdenken könnte.
Roger Pint