Belgien war eines der letzten europäischen Länder, in dem Patienten noch keinen direkten Zugang zu einem Physiotherapeuten hatten. Wer zum "Kiné" musste, der brauchte erst eine Verschreibung eines Arztes, wenn die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen sollte.
Das soll sich also in Zukunft ändern. Eine ärztliche Verordnung soll ab dem kommenden Jahr nicht mehr zwingend nötig sein. Das gilt allerdings nur für sogenannte muskuloskelettale Beschwerden, die also im Wesentlichen den Bewegungsapparat betreffen, wie zum Beispiel Nackenschmerzen, Schmerzen im unteren Rücken, einen Tennisarm oder einen verstauchten Knöchel.
Der Physiotherapeut muss dann entscheiden, ob er selbst die Behandlung vornehmen kann, oder ob er den Patienten nicht doch an den Hausarzt verweist. Außerdem ist die Behandlung auf sieben Behandlungseinheiten beschränkt. Der behandelnde Physiotherapeut muss außerdem entweder einen zweijährigen Masterstudiengang absolviert haben oder über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Roger Pint