Das Verfassungsgericht hat die Reform des Arbeitslosengeldes der Regierung De Wever fast in ihrer Gesamtheit für verfassungsgemäß erklärt. Das geht aus einem Urteil hervor, das am Donnerstag verkündet wurde.
Die Begrenzung des Arbeitslosengeldes ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Programm der Regierung De Wever. Die Auszahlung von Arbeitslosengeld wird auf zwei Jahre begrenzt. Mehrere Organisationen, darunter die Gewerkschaften und Netzwerke zur Armutsbekämpfung, hatten dagegen Einspruch eingelegt.
Das Verfassungsgericht urteilte jetzt dass die Arbeitslosenreform zwar eine "erhebliche Verschlechterung des Schutzniveaus beim Recht auf soziale Sicherheit" darstelle. Aber das sei "angemessen gerechtfertigt", um die Ziele der Regierung zu erreichen: eine höhere Beschäftigungsquote, die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und Haushaltseinsparungen.
belga/est