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Teilweises Verbot von Leihrollern und -fahrrädern in Brüssel ab September

30.07.202617:24
  • Brüssel
Mann mit E-Roller steht an Zebrastreifen in Brüssel
Illustrationsbild: Eric Lalmand/Belga

In Brüssel müssen alle stationslosen Leih-E-Roller und -Fahrräder bis spätestens 1. September aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Das teilte die Verkehrsverwaltung Bruxelles Mobilité mit. Hintergrund ist ein Urteil des Staatsrats, das die Vergabe der Lizenzen für die Anbieter für ungültig erklärt.

Der Staatsrat hatte am Mittwoch entschieden, dass die Vergabe der Lizenzen an Anbieter von frei verfügbaren Leihfahrrädern und Elektrorollern Ende 2023 aufgrund einer illegalen Ausschreibung erfolgt war. Die aktuell geltenden Lizenzen seien damit ungültig, urteilt der Staatsrat.

Daraufhin hat die Brüsseler Verkehrsverwaltung am Donnerstag entschieden, alle Fahrzeuge dieser Art bis zum 1. September aus dem Verkehr zu ziehen. Mit den Anbietern der frei verfügbaren Leihfahrräder und Elektroroller will die Verkehrsverwaltung Mitte August besprechen, wie es nach dem Urteil des Staatsrats jetzt weiter gehen kann. In Brüssel werden Leih-Elektroroller ab 1. Januar ohnedies verboten.

Nicht von dem Urteil des Staatsrats betroffen sind die Leihfahrräder von Villo. Sie besitzen feste Stationen und waren auch nicht Gegenstand der Lizenzvergabe vor drei Jahren. Geklagt gegen diese Lizenzvergabe hatte der US-Anbieter von Leihfahrrädern und Elektrorollern Lime, der damals keine Lizenz erhalten hatte. Lime musste seine Roller und Fahrräder damals aus Brüssel zurückziehen.

Kay Wagner

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