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Test-Achats gibt Tipps: Was tun bei gebuchtem Urlaub in Brandregionen?

27.07.202618:00
  • Test-Achats
Strandgänger am Lacanau-See im Südwesten von Frankreich, sie sitzen unter einem Sonnenschirm und gegenüber von ihnen, am anderen Seeufer, steigt eine riesige Qualmwolke in die Luft
Strandgänger am Lacanau-See im Südwesten von Frankreich (Bild: Maximilien Lamy/AFP)

Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland: In vielen beliebten Urlaubsregionen wüten derzeit Brände. Hunderttausende Menschen sind bedroht oder mussten fliehen – darunter zahlreiche Touristen. Wer eine Reise in betroffene Gebiete gebucht hat, fragt sich, welche Rechte gelten. Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats gibt Tipps.

Nur weil es irgendwo brennt, heißt das noch lange nicht, dass plötzlich ein ganzes Land zum Sperrgebiet wird, in das man auf gar keinen Fall mehr reisen sollte. Das wäre in etwa so, als würde man die belgische Küste evakuieren, wenn es in den Ardennen brennt. Hinzu kommt, dass die meisten betroffenen Länder deutlich größer als Belgien sind. Trotzdem ist es eine Tatsache, dass die Wald- und Naturbrände teilweise riesige Gebiete betreffen, in denen Millionen Menschen leben, so wie die Regionen Madrid oder Bordeaux gerade, die ja auch bei Urlaubern sehr beliebt sind.

Selbst da, wo es nicht brennt, ist die Brandgefahr oft sehr hoch. Man sollte also zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass etwas passieren könnte. Auch und gerade, weil der Sommer noch lange dauert und viele Regionen schon jetzt stark ausgetrocknet sind. Dass jemandem etwas mulmig werden kann, wenn man ausgerechnet in so einer Gegend seinen Urlaub gebucht hat, ist also mehr als nachvollziehbar. Die Frage ist nur, was Kunden in so einem Fall überhaupt machen können.

Das hängt zunächst einmal davon ab, wie man seinen Urlaub gebucht hat, erklärt Laura Clays von der Verbraucherschutzorganisation Test-Achats in der VRT. Wenn man zum Beispiel bei einem Veranstalter eine Pauschalreise gebucht hat, dann ist das auch der Ansprechpartner für alles. Anders gesagt: Der Reiseveranstalter ist für das ganze gebuchte Paket verantwortlich und dafür, dass der Urlaub auch wie geplant ablaufen kann. Und das ist in Brandregionen aus offensichtlichen Gründen keine Selbstverständlichkeit. Oft würden Reiseveranstalter deshalb von sich aus Alternativurlaubsziele anbieten. Oder sogar die Möglichkeit, den Urlaub zu stornieren und sein Geld erstattet zu bekommen.

Aber aufgepasst: Das muss nicht so sein, unterstreicht die Test-Achats-Sprecherin. Und selber die Reise absagen und eine Erstattung vom Veranstalter zu verlangen, sei schwierig. Wenn der Veranstalter zum Beispiel darauf beharre, dass ein Urlaub wie geplant stattfinden könne, etwa, weil der Urlaubsort weit genug von Bränden entfernt sei, dann könne man als Kunde nicht einfach argumentieren, dass man das anders sehe. Ein mulmiges Gefühl allein reiche nicht, um eine Reise abzusagen und sein Geld zurückzubekommen, stellt Clays klar. Und als Kunde könne man auch nicht mit höherer Gewalt argumentieren, um eine Reise zu stornieren, denn das könnten nur die Veranstalter.

Trotzdem geht die Verbraucherschutzorganisation davon aus, dass sich viele Reiseveranstalter kulant zeigen werden. Auch und gerade wenn zum Beispiel Behörden in betroffenen Gebieten dringend davon abraten anzureisen. So wie etwa gerade in der Region Bordeaux. Selbst wenn das eine Bitte oder Empfehlung sei und keine Anweisung, habe so etwas schon Gewicht, meint Clays.

Diese Empfehlungen gelten im Prinzip auch für privat gebuchten Urlaub. Nur dass das eben deutlich aufwändiger ist, weil man jedes Element der Reise selbst und separat stornieren muss oder es zumindest versuchen kann. Denn im Endeffekt hängt vieles davon ab, worauf man sich mit der anderen Seite einigen kann. Also zum Beispiel mit den Vermietern von Ferienwohnungen oder den Betreibern von Hotels. Und davon was im berühmt-berüchtigten Kleingedruckten steht bezüglich Stornierung des Aufenthalts. Das kann nämlich durchaus beinhalten, dass man auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt, hebt Clays hervor.

Die Verbraucherschützerin empfiehlt, in jedem Fall zu versuchen, mit den Besitzern oder Betreibern zu sprechen und zu schauen, was möglich ist - oder zu fragen, wie sie sie Situation einschätzen. Zum Beispiel auch im Hinblick auf mögliche Aktivitäten in der Region. Das sei eigentlich das Beste, was man aktuell tun könne, so Clays.

Boris Schmidt

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