Damit will Brouns das Versprechen aus der regionalen Regierungsvereinbarung umsetzen, das Recht auf Schwimmen in Gewässern gesetzlich zu verankern. Die damit verbundenen Risiken sollen aber vollkommen bei den Menschen liegen, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollen. Das bedeutet, dass die Behörden beziehungsweise Gemeinden keinerlei Verantwortung übernehmen für die Sicherheit der Badenden und die Qualität des Wassers. Jeder sei in dieser Hinsicht selbst verantwortlich, unterstreicht Brouns in der Zeitung.
Gemeinden und die für die Bewirtschaftung von Gewässern Verantwortlichen bekommen jedoch die Möglichkeit, Baden an bestimmten Orten einzuschränken beziehungsweise zu verbieten, zum Beispiel, weil es den Schiffsverkehr stören könnte oder wegen potenziell gefährlicher Strömungen. Jedes derartige Verbot soll jedoch ausführlich begründet werden müssen.
Brouns erwartet nach eigener Aussage nicht, dass es durch die Regelung zu mehr Ertrinkungstoden kommen wird und verweist als Beweis auf die Niederlande. Tatsächlich sei die Reform sogar notwendig, um die Schwimmkultur zu fördern, so der Minister: Mehr Möglichkeiten, um zu schwimmen, bedeute, dass mehr Menschen besser schwimmen lernen könnten.
An der Küste soll sich übrigens nicht ändern: Hier soll das Baden außerhalb der ausgewiesenen Zonen und Zeiten verboten bleiben.
Mehr zu dem Thema im Radio-Beitrag im Player:
Boris Schmidt