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Regierung will Krankheitsregelungen für Beamte ändern: Ansparen nicht genutzter Krankheitstage nicht mehr möglich

20.07.202607:15
  • Föderalregierung
Kranker Mann an Schreibtisch
Illustrationsbild: PantherMedia

Ab dem nächsten Jahr sollen sich die Krankheitsregelungen für Beamte ändern. Das hat der föderale Ministerrat beschlossen. Beamte sollen nicht genutzte Krankheitstage dann nicht mehr ansparen können. Bisher können sie angesparte, nicht gebrauchte Krankheitstage nutzen, um im Krankheitsfall länger in den Genuss einer vollen Lohnfortzahlung zu kommen

Aktuell bekommen statutarisch ernannte Beamte 21 Krankheitstage pro Jahr. Krankheitstage, die nicht verwendet werden, verfallen nicht, sondern bauen ein sogenanntes "Krankheitskapital" auf. Das bedeutet, dass Beamte bei Langzeiterkrankungen ihren vollen Lohn weiter erhalten, bis dieses Krankheitskapital vollständig aufgebraucht ist.

Dieses System soll ab dem 1. Januar 2027 aber schrittweise abgeschafft werden: Neue statutarisch ernannte Beamte sollen dann kein Krankheitskapital mehr aufbauen können. Das bedeutet, dass sie nur für die ersten 30 Tage einer langfristigen Erkrankung weiter ihren vollen Lohn erhalten würden, ab dem 31. Tag würden sie auf 60 Prozent ihres Lohns zurückfallen.

An den bereits erworbenen Ansprüchen der Beamten soll allerdings nicht gerüttelt werden: Wer schon Beamter ist, soll sein bis inklusive Ende Dezember 2026 aufgebautes Krankheitskapital behalten und weiter nutzen können. Für vertraglich Angestellte soll sich ohnehin nichts ändern.

Les Engagés-Vizepremier Maxime Prévot spricht in diesem Zusammenhang von einer "notwendigen Modernisierung des öffentlichen Dienstes". Die Regierung streiche eine typische belgische Regelung. Der Entwurf soll nun den Gewerkschaften und anschließend dem Staatsrat vorgelegt werden.

Boris Schmidt

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