Der Rechtsstaatlichkeitsbericht geht, allerdings ohne Namen zu nennen, hart ins Gericht mit der Politik der föderalen N-VA-Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt. Sie hatte im vergangenen März angeordnet, Asylbewerber, die schon in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten haben, in Belgien keine Unterkunft mehr zu gewähren. Das Verfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass solche Asylbewerber sehr wohl untergebracht werden müssen. Van Bossuyt berief sich daraufhin aber auf ein anderes Gesetz. Dieser Schritt wiederum wurde vor Kurzem vom Staatsrat kassiert.
Die Kritik der Europäischen Kommission in puncto Rechtsstaatlichkeit geht aber noch deutlich weiter, sie sieht weiter strukturelle Probleme: Grundsätzlich bleibe die Umsetzung endgültiger Beschlüsse nationaler Gerichte und von Verfügungen unter Androhung von Zwangsgeldern ein Problem, so der Bericht.
Die Kommission prangert auch an, dass Belgien wenig Anstrengungen unternommen hat, um die Arbeit seiner Justiz effizienter zu machen. Das gelte insbesondere hinsichtlich der Verkürzung von Prozeduren.
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht bemängelt außerdem weitere Dossiers, darunter den Gesetzentwurf zur Bekämpfung radikaler Organisationen, den Einsatz kommunaler Verwaltungssanktionen gegen Demonstranten oder dass die Gesetzgebung rund ums Lobbying noch immer nicht reformiert worden ist.
Boris Schmidt