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Kammer verabschiedet Reform der Einkommensteuer

10.07.202609:3010.07.2026 - 11:22
  • Kammer
Steuern
Illustrationsbild: Andrey Popov/Smarterpix

Die Kammer hat am Donnerstag die Reform der Einkommensteuer verabschiedet. Kernstück der Reform ist die schrittweise Erhöhung des steuerfreien Einkommens. Dieser Betrag soll von derzeit 10.910 Euro auf 14.450 Euro für das Steuerjahr 2030 steigen - auch um sicherzustellen, dass der Unterschied zwischen Arbeit und Nichtarbeit auf mindestens 500 Euro pro Monat steigt.

Selbstständige mit einem Ein-Mann-Betrieb erhalten darüber hinaus einen Unternehmerfreibetrag. Zusammen mit dem erhöhten Steuerfreibetrag soll er Selbstständigen künftig eine jährliche Steuerentlastung von rund 1.100 bis 1.300 Euro bringen.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes soll ein königlicher Erlass die Berechnung der Lohnsteuer anpassen. Ziel ist es, die monatlichen Nettolöhne direkt zu erhöhen, statt die Entlastung erst über die jährliche Steuererklärung wirksam werden zu lassen.

Auch Familien profitieren von einigen Änderungen: Der steuerfreie Betrag für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Kinder soll bis 2029 auf 2.650 Euro pro Kind steigen. Die Reform sieht zudem eine schrittweise Abschaffung des Ehequotienten vor. Diese Regelung ermöglichte bisher Steuervergünstigungen für Paare, bei denen ein Partner kaum oder kein Einkommen hatte.

Der Unternehmerverband Unizo begrüßt die Reform der Einkommensteuer als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert er die beschlossenen Maßnahmen als unzureichend. Unizo erkennt an, dass die Steuerlast auf ein durchschnittliches Bruttogehalt bis 2029 um 1,3 Prozentpunkte sinkt, der Abstand zu den Nachbarländern bleibe jedoch zu groß.

belga/sh

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