Lkw und Transporter im internationalen Güterverkehr müssen ab dem 1. Juli mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation ausgestattet sein.
Darauf weist des Transportministerium (FÖD Transport und Mobilität) hin.
Bisher galt die EU-Regel für Lkw ab 3,5 Tonnen, nun auch für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Damit gelten neue Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, inklusive täglicher und wöchentlicher Begrenzungen sowie vorgeschriebener Pausen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Ausnahmen gelten für bestimmte Transporte im Eigenbedarf.
Die Fahrtenschreiber erfassen Geschwindigkeit, Fahrzeiten und Standortdaten automatisch und sollen Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr verbessern.
belga/vk